27.3.2008
Gesellschaft, Parlament und Kirchen gespalten
Zollitsch beklagt Differenzen der Kirchen bei Stammzelldebatte
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, beklagt Differenzen von evangelischer und katholischer Kirche bei ethischen Fragen. Er bedauere sehr, dass die beiden großen Kirchen bei der Stichtagsregelung in der Stammzelldebatte „nicht mit einer Stimme sprechen“, sagte Zollitsch in einem Gespräch mit dem „Rheinischen Merkur“ in Bonn. Umso mehr Respekt habe er vor Politikern, „die sagen und auch dazu stehen, dass der Mensch von der Verschmelzung von Ei und Samenzelle an Mensch ist“. Alles andere führe zu Willkür, so der Freiburger Erzbischof.
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Auch der katholische Moraltheologe Johannes Reiter beklagte mit Blick auf die Position des evangelischen Berliner Bischofs Wolfgang Huber zur Stichtagsregelung Irritationen über ethische Fragen. Das dürfe aber nicht dazu führen, Hubers Äußerungen auch über das katholische Lehramt als Aufkündigung oder Ende ökumenischer Gemeinsamkeiten in Fragen der Biomedizin zu werten, schreibt Reiter in einem vorab veröffentlichten Beitrag für die in Freiburg erscheinende Zeitschrift „Herder-Korrespondenz“. Die Gemeinsamkeiten zwischen beiden Kirchen seien „nach wie vor groß“. Allerdings scheine ihm in der evangelischen Theologie ein Verständnis von ethischem Konflikt und Kompromiss vorzuliegen, das mit der katholischen Auffassung nicht deckungsgleich sei.
Meisner: Warnung vor schwarzem Tag für den Lebensschutz
Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hatte am Dienstag an die Bundestagsabgeordneten appelliert, jede Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen zu verbieten. Das sei „der einzige Weg, um das Unrecht gegen Würde und Leben embryonaler Menschen zu beenden“, heißt es in einem am in Köln veröffentlichten Appell des Erzbischofs im Vorfeld der Bundestagsentscheidung über eine Liberalisierung des Stammzellgesetzes.
Von den Politikern hänge es ab, „ob der 11. April zu einem schwarzen Tag für den Lebensschutz in Deutschland wird oder ob er einen Gewinn für die Menschenwürde der Schwächsten und Wehrlosen bringt“.
Die Angeordneten müssten ihre Gewissensentscheidung „an der höchsten und wichtigsten Norm des Grundgesetzes ausrichten: Die Würde des Menschen ist unantastbar“, so der Kardinal. Leben beginne nach christlichem Menschenbild mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Von dem Zeitpunkt an verbiete es sich, den Menschen „als bloßes Zellenmaterial zu benutzen“. Kein medizinischer oder wissenschaftlicher Zweck erlaube es, von dieser Norm eine Ausnahme zu machen.
Am 11. April soll der Bundestag über eine Novellierung des Stammzellgesetzes von 2002 entscheiden. Diskutiert wird eine „einmalige“ Verschiebung oder die völlige Aufhebung des Stichtags. Derzeit ist in engen Grenzen nur die Forschung an embryonalen Stammzellen erlaubt, die vor Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Die katholische Kirche lehnt eine Liberalisierung ab. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, hält hingegen eine einmalige Verschiebung des Stichtags für vertretbar.
(kna)
Kommentare
Wolfgang Böhm schreibt:
26.3.2008, 11:5
Ein gestandener Kardinal aus dem Rheinland muß die Christenunion im Bundestag erst daran erinnern, was man als christlicher Politiker unter dem christlichen Menschenbild zu verstehen hat. In diesem Fall der Verzicht auf jegliche embryonale Stammzellenforschung. Noch immer gelten die Menschenrechte, die dem Menschen eine unantastbare Würde zusprechen. Um die aus voller Überzeugung praktizieren zu können, bedarf es aber auch eines von allen Menschen erkennbaren Zeitpunktes, von dem ab sie gelten. Was eignet sich besser dazu, als der Zeitpunkt von Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, also der Zeugungsakt schlechthin! Seien die andererseits gefundenen wissenschaftlichen Erkenntnisse noch so wertvoll, sie führen allesamt in die Barbarei eines von Menschenhand nach dem momentanen Stand der Wissenschaften optimierten menschlichen Lebens. Die wesentlichen Dinge des Lebens geraten so aus dem Blickfeld des normalen Bürgers und auch des Bundestagsabgeordneten. Dem gilt es zu widerstehen! Die offizielle Stammzellendebatte dreht sich um Zahlen, Daten und Fakten, also um Spezialistenwissen, statt das christliche Menschenbild in den Mittelpunkt zu rücken. Wo das allerdings in Vergessenheit geraten ist, da geraten auch die wesentlichen Dinge des Lebens aus dem Blickfeld. Zu den wesentlichen Dingen des Lebens gehört für einen Christen zweifelsohne das Zentralgeschen der christlichen Religion, das Ostergeschehen. Das Christus für unsere Sünden am Kreuz litt ist schon viel, daß er aber von den Toten auferstand und den Tod überwandt, ist das eigentliche Geheimnis, an dem auch wir heutigen Menschen genesen können, wenn wir nur wollen. Bewußte Religiosität und Gottvertrauen muß deshalb zur Grundausstattung eines jeden Christen gehören, will er in Christi Geist diese Welt bewältigen. Von diesem Geist beseelt, rücken dann auch diese wichtigsten Dinge des Lebens wieder in das Blickfeld und schärfen die Gedanken. Genau das wünsche ich unseren gesamten Bundestagsabgeordneten am 11. April, wenn sie für die, für diesen Geist einzig zulässige Gesetzesvariante entscheiden.