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Nachrichten-Ticker

20.3.2008

Ein europäisches Thema

Der Umgang mit Sterbehilfe bewegt viele Länder

In Frankreich bewegte das Schicksal einer schwer kranken Frau wochenlang das ganze Land. Sie hatte vor Gericht vergeblich um aktive Sterbehilfe gebeten hatte. Nun ist sie tot. Luxemburg will aktive Sterbehilfe und Beihilfe zum Selbstmord zulassen. Die Niederlande diskutieren eine Ausweitung der eigenen Reglungen. In der Schweiz sterben Menschen in Plastiksäcken. Das Thema Sterbehilfe bewegt ganz Europa. domradio wirft einen Blick auf aktuelle unterschiedliche Konflikte.

In Europa haben die Niederlande, Belgien und die Schweiz Sterbehilfe in unterschiedlichem Ausmaß legal zugelassen; in anderen europäischen Ländern, wie Spanien, Frankreich, Italien und Deutschland, wird dies kontrovers diskutiert.

Frankreich
Der Fall der an einer extrem seltenen Krankheit leidenden Frau löste in Frankreich eine neue Debatte über die Zulassung lebensbeendender Maßnahmen bei Sterbenskranken aus. Am Montag hatte ein Gericht das Ersuchen der Frau um aktive Sterbehilfe abgewiesen.

Medienberichten zufolge beauftragte Premierminister Francois Fillon den Abgeordneten Jean Leonetti, einen Bericht über die Erfahrungen mit dem 2005 beschlossenen Gesetz zur Sterbehilfe zu verfassen. Nach diesem Gesetz, dessen wichtigster Autor Leonetti war, bleibt aktive Sterbehilfe eine Straftat. Präzise Regelungen enthält es aber für Fälle, in denen eine Behandlung unheilbar Kranker eingestellt wird. Ärzte dürfen die Behandlung einstellen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht.

Außenminister Bernard Kouchner und die neue Familien-Staatssekretärin Nadine Morano hatten sich bereits am Mittwoch für eine Zulassung der aktiven Sterbehilfe in Ausnahmefällen ausgesprochen. Morano warb für die Einrichtung einer landesweiten Kommission, die in Einzelfällen Genehmigungen erteilen könne. Dagegen plädierten Justizministerin Rachida Dati und Wohnungsbauministerin Christine Boutin gegen Änderungen des Gesetzes. Boutin bezweifelte, dass bei der Patientin alle Möglichkeiten der Schmerzbekämpfung und Linderung genutzt worden seien.

Der Arzt der Patientin, Emmanuel Debost, wurde am Mittwoch von Präsident Nicolas Sarkozy, hochrangigen Experten und Gesundheitsberatern empfangen, um Auswege und Behandlungsmöglichkeiten für seine Patientin zu erörtern. Die in Burgund lebende Patientin litt an einer extrem seltenen, unheilbaren Tumor-Erkrankung, die erhebliche Entstellungen im Gesicht verursacht. Die Krankheit verursacht nach Angaben der Frau unerträgliches und grausames Leiden.

Luxemburg
In Luxemburg hatte im Februar hatte das Parlament in erster Lesung mit knapper Mehrheit die Zulassung von aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Selbstmord beschlossen. Das Gesetz sichert Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit zu. Für den von Sozialisten und Grünen eingebrachten Entwurf stimmten 30 Abgeordnete, 26 stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Der Fraktionszwang war für die Abstimmung aufgehoben. Gleichzeitig billigte das Parlament einstimmig auch einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin.

Laut Votum des Staatsrates müssen beide Gesetze in zweiter Lesung erneut im Parlament beraten werden. Franck appellierte an die Abgeordneten, diese Denkpause zu nutzen. Dem Töten auf Verlangen müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Humanes Sterben heiße, an der Hand eines Menschen zu sterben und nicht durch die Hand eines Menschen.

Der Luxemburger Erzbischof Fernand Franck hat nun vor der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe im Großherzogtum gewarnt. Was in seltenen Grenzfällen plausibel erscheine, dürfe nicht zum Maßstab einer allgemeinen Gesetzgebung werden, erklärte Franck in einer öffentlichen Stellungnahme. Ein Recht auf Töten könne es nicht geben.

Ausdrücklich befürwortete der Erzbischof die sterbebegleitende Palliativmedizin. Schmerzen und Leiden dürften und sollten bis aufs Äußerste bekämpft werden. Das gelte auch noch dann, wenn das Risiko einer Lebensverkürzung beziehungsweise der Verlust des Bewusstseins in Kauf genommen werden müsse. Die harte Grenze zwischen Töten auf Verlangen und würdigem schmerzfreien Sterben dürfe man aber nicht aufweichen.

Niederlande
In den Niederlanden erlaubt ein seit 2002 bestehendes Gesetz ärztliche Sterbehilfe straffrei nur bei unheilbarer Krankheit und unerträglichem Leiden auf Wunsch von Patienten. Die niederländische Regierung will nicht untersuchen lassen, ob Lebensmüden unter Umständen eine sogenannte Todespille zur aktiven Sterbehilfe bereitgestellt werden kann. Das bestehende Gesetz funktioniere gut und müsse nicht erweitert werden, erklärte Staatssekretärin Jet Bussemaker am Mittwochabend im Parlament in Den Haag.

Sie reagierte damit auf Forderungen von Oppositionsabgeordneten, eine Ausweitung der gesetzlich zulässigen Sterbehilfe auch auf Menschen zu prüfen, die des Lebens überdrüssig seien. Die Regierung von Christdemokraten (CDA), Sozialdemokraten (PvdA) und der Christen-Union (CU) hatte in ihrem Koalitionsvertrag Anfang 2007 festgelegt, das Gesetz nicht zu ändern.

Schweiz
Die Schweiz erregte jüngst Aufsehen, als bekannt wurde, wie die Sterbehilfeorganisation Dignitas Sterbewillige unterstützt: mit einem Tod durch Inhalieren des Luftballongases Helium in einem übergestülpten Plastiksack. Bei der Plastiksack-Methode verdrängt Helium den Sauerstoff und führt so zum Tod. Mit dem Gas, das ungiftig ist, umgeht die Dignitas ärztliche Kontrollen.

Die Sterbehilfeorganisation hatte der Staatsanwaltschaft Videobänder vorgelegt, auf denen sie die assistierten Selbsttötungen dokumentiert hat. Seit Mitte Februar soll Dignitas diese Methode in vier Fällen angewendet haben.

Im domradio verurteilte Elke Simon von der Deutschen Hospiz Stiftung die Methode von Dignitas als „menschenverachtend“.


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